„Leider können wir Ihnen den angeforderten Kredit nicht bewilligen.“
Das ist ein Satz, der einen ziemlich treffen kann. Und der verwundert, wenn doch die offensichtlichen Parameter stimmen:
regelmäßiges Einkommen, pünktliche Zahlungen der Verbindlichkeiten, keine offenen Rechnungen.
Im ersten Moment fällt vielen nur die Schufa Holding AG als Auskunftei ein, aber es gibt auch noch weitere. Hier die vier großen Akteure:
- Schufa Holding AG
- Creditreform Boniversum
- CRIF Bürgel GmbH
- Infoscore Consumer Data GmbH
Bevor eine Bank einen Kredit bewilligt, prüft sie die Zahlungsfähigkeit des Antragstellers. Dazu holt sie sich Auskünfte von sogenannten Auskunfteien, auch Wirtschaftsauskunfteien genannt, ein. Diese sammeln personenbezogene Informationen von jedem Bürger. Gesammelt werden Informationen über Kreditanfragen, Vertragsabschlüsse, vorhandene Konten und Kreditkarten und Schulden. Außerdem melden ihre jeweiligen Mitglieder Zahlungsausfälle.
Zusätzlich wird ein Score berechnet, der die Zahlungszuverlässigkeit der betroffenen Person ausdrücken soll. Dieser Wert basiert auf Statistiken. Dabei spielt zum Beispiel der Wohnort eine Rolle. Wer in einer „schlechten“ Wohngegend wohnt, hat einen schlechteren Score, obwohl er vielleicht sehr gute Einkünfte und eine erstklassige Zahlungsmoral hat.
Aus diesen Gründen stehen die Auskunftei auch (zu recht) in der Kritik. Unsere Politiker haben jedoch noch keinen Bedarf gesehen, diesen Unsinn zu unterbinden.
Wie ich in meinen Beratungen immer wieder feststellen muss, kommt es auch zu falschen Einträgen, die die Bonität senken und zu bösen Überraschungen führen können.
Zum Beispiel kann ein Inkasso-Büro einen erhalten Auftrag melden und dabei kann die Forderung strittig sein. Die Auskunftei überprüft diesen Eintrag nicht (laut Infoscore Consumer Data GmbH ist der Eintragsmelder für die Richtigkeit verantwortlich).
Um eine böse Überraschung zu vermeiden, ist es es daher sehr wichtig, regelmäßig die über seine Person gespeicherte Daten zu überprüfen.
Per Gesetzt hat jeder das Recht, einmal im Jahr eine kostenfreie Selbstauskunft einzufordern.
Ich kann zwar nicht nachvollziehen, warum diese Unternehmen Geld daran verdienen dürfen, dass ich wissen möchte, was sie über mich wissen, aber immerhin hat man zum 01. April 2010 mit dem § 34 BDSG dafür gesorgt, dass diese Unternehmen zumindest einmal im Jahr kostenfrei Auskunft geben müssen.
Hier geht es zu den Anträgen:
Hast du auch schon Erfahrungen mit Auskunfteien gemacht?